Art. 2 32021D1439BESCHLUSS (EU) 2021/1439 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2018/546 zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen (EZB/2021/35)
Die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2018/546 (EZB/2018/10) gelten in nicht geänderter Fassung in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung eines der…
Art. 15 32019D0004Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung einer der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten der EZB vor Inkrafttreten des…
Art. 6 32026D2036BESCHLUSS (EU) 2026/2036 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/19)
Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen die Antragsunterlagen vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses bei der EZB eingereicht wurden.
Art. 23 Abs. 3 32020D0637Sämtliche bereits eingeleiteten oder laufenden Verfahren im Zusammenhang mit den gemäß dem Beschluss EZB/2013/54 erteilten Zulassungen werden gemäß dem…
Art. 2 Abs. 2 32022D0368BESCHLUSS (EU) 2022/368 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2218 zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts (EZB/2022/6)
Anträge auf vorherige Genehmigung nach Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/923, die vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses…