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Nach Änderungen der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 604/2014 für Kreditinstitute aufgehoben und am 14. Juni 2021 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/923 der Kommission ersetzt, die einen neuen Entwurf technischer Regulierungsstandards widerspiegelt, um die Begriffe der Managementverantwortung, der Kontrollaufgaben, der wesentlichen Geschäftsbereiche und einer erheblichen Auswirkung auf das Risikoprofil eines wesentlichen Geschäftsbereichs zu definieren und die Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien zu ermitteln, die in Artikel 94 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführt werden. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/923 wird zudem das Meldeverfahren abgeschafft, und es werden die Kriterien für die Bewertung der außergewöhnlichen Umstände gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/923 festgelegt.