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Eine Verschmelzung oder Spaltung eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens kann Satzungsänderungen des Unternehmens erforderlich machen, um die sich aus der Verschmelzung oder Spaltung resultierende Situation dieses Unternehmens widerzuspiegeln. In solchen Fällen werden bei der aufsichtlichen Bewertung der Verschmelzung oder Spaltung auch die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen des Unternehmens berücksichtigt, ungeachtet der Tatsache, dass die Genehmigung dieser Änderungen Gegenstand eines gesonderten Aufsichtsverfahrens ist. Daher ist es angemessen, die Übertragung von Beschlüssen zur Genehmigung von Satzungsänderungen in Fällen zu ermöglichen, in denen diese Änderungen Folge einer Verschmelzung oder Spaltung sind.
Der Beschluss erstreckt sich auf die Genehmigung des Verschmelzungsplans und gegebenenfalls auf die zu seiner Durchführung erforderlichen Satzungsänderungen.
Der Spaltungsplan und, falls sie Gegenstand eines getrennten Aktes sind, der Errichtungsakt oder der Entwurf des Errichtungsaktes und die Satzung oder der…
Die Spaltung bedarf zumindest der Zustimmung der Hauptversammlung jeder der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften. Artikel 93 ist bezüglich der für diesen…
Steht die Satzung der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft im Widerspruch zu den Regelungen über die Mitbestimmung kraft…
Steht die Satzung der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft im Widerspruch zu den Regelungen über die Mitbestimmung kraft…
Beschlüsse zur Genehmigung von Änderungen der Satzung eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens werden in folgenden Fällen im Wege eines delegierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.