Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die besondere Beziehung zwischen der Union und den ÜLG wird von dem Konzept einer Entwicklungszusammenarbeit abrücken, um eine auf Gegenseitigkeit beruhende Partnerschaft zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der ÜLG aufzubauen. Die bisher erzielten Fortschritte sollten konsolidiert und gestärkt werden. Darüber hinaus sollten diese einzigartige Beziehung und die Zugehörigkeit zu derselben „europäischen Familie“ das Fundament der Solidarität zwischen der Union und den ÜLG bilden.
Die im Rahmen der Partnerschaft geleistete finanzielle Unterstützung durch die Union sollte der Entwicklung der ÜLG eine europäische Perspektive verleihen und…
Die Assoziation zwischen der Union und den ÜLG sollte insbesondere die Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Identität der ÜLG berücksichtigen und zu ihr…
Der Handel und die handelsbezogene Zusammenarbeit zwischen der Union und den ÜLG sollten einen Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, zur…
Die Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen zwischen der Union und den ÜLG sollte den Aufbau eines sichereren, solideren und transparenteren…
Aufgrund der geografischen Lage der ÜLG und trotz des unterschiedlichen Status der einzelnen Akteure in einem bestimmten geografischen Gebiet im Hinblick auf…
Die Assoziation zwischen der Union und den ÜLG sollte sich weiterhin auf drei Eckpfeiler, — nämlich die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.