Erwägungsgrund 1 32021D1796
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“), dessen Vertragspartei die Union ist, ist am 25. März 1998 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“), dessen Vertragspartei die Union ist, ist am 25. März 1998 in Kraft getreten.