Erwägungsgrund 8 32021D1796
Es ist zweckmäßig, den in der OSPAR-Kommission im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der von der OSPAR-Kommission zu fassende Beschluss für die Union bindend sein wird —
Es ist zweckmäßig, den in der OSPAR-Kommission im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der von der OSPAR-Kommission zu fassende Beschluss für die Union bindend sein wird —