Erwägungsgrund 5 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 474 des Abkommens ist die Ukraine zur schrittweisen Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das Unionsrecht verpflichtet; dies gilt auch für den…
Erwägungsgrund 8 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 474 des Abkommens ist die Ukraine generell zur schrittweisen Annäherung ihre Rechtsvorschriften an das Unionsrecht verpflichtet; dies gilt auch für…
Erwägungsgrund 3 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 153 des Abkommens ist von der Ukraine sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend dem…
Erwägungsgrund 3 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 153 des Abkommens ist von der Ukraine sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend dem…
Erwägungsgrund 9 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Sowohl der EU-Besitzstand im Energiesektor als auch die Verpflichtungen der Ukraine aus dem Abkommen und der Mitgliedschaft des Landes in der…
Erwägungsgrund 4 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
In Artikel 1 des Abkommens ist das Ziel festgelegt, die Ukraine in ihren Bemühungen zu unterstützen, unter anderem durch die schrittweise Annäherung ihrer…