Erwägungsgrund 1 32021D1815
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die Berechnung von Sanktionen anwendet, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 des Rates bei Nichteinhaltung der in der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) festgelegten Mindestreservepflichten verhängt werden.