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Anhang II 32021D1815 — Formel und Methode für die Berechnung einer Sanktion gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 bei Nichteinhaltung der Pflicht, der jeweiligen nationalen Zentralbank Beschränkungen mitzuteilen, die das Institut daran hindern würden, seine als Mindestreserven gehaltenen Guthaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) zu liquidieren, zu übertragen, abzutreten oder zu veräußern | Junoda