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Zur Gewährleistung eines harmonisierten Rahmens für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht ist es erforderlich, dass dieser Beschluss ab demselben Datum gilt wie die Änderung des Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) —
Zur Gewährleistung eines harmonisierten Rahmens für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht ist es erforderlich, dass diese Verordnung ab demselben…
Die Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) sollte daher entsprechend geändert werden —
Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 hat die Europäische Zentralbank (EZB) das Recht, die zur Anwendung der Mindestreservepflicht erforderlichen Daten…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es erforderlich, dass die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung, die an die Änderung der Begriffsbestimmung des…
Für die Zwecke dieser Verordnung gilt die einem Institut durch die EZB erteilte Erlaubnis zur Meldung der Mindestreservebasis auf aggregierter Basis gemäß…
Die von der EZB angewandte Formel und Methode für die Berechnung von Sanktionen wegen der Nichteinhaltung oder nur teilweisen Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.