Beschluss (EU) 2021/1837 des Rates vom 15. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses zur Festlegung einer Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden, zu vertreten ist
Es ist daher erforderlich, diese Person durch einen Kandidaten von der in Anhang II des Beschlusses (EU) 2020/2232 des Rates enthaltenen Reserveliste von Kandidaten zu ersetzen, die bereit und in der Lage sind, Unionsmitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden.
Erwägungsgrund 5 32021D1837
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