Erwägungsgrund 4 32021D1837
Eine der Personen auf der von der Union vorgeschlagenen Liste wurde zur Generalanwältin beim Gerichtshof ernannt und erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen dafür, Schiedsrichter gemäß dem Austrittsabkommen zu sein.
Eine der Personen auf der von der Union vorgeschlagenen Liste wurde zur Generalanwältin beim Gerichtshof ernannt und erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen dafür, Schiedsrichter gemäß dem Austrittsabkommen zu sein.