Erwägungsgrund 3 32021D1845
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ sowie die Relevanz und Angemessenheit ihrer derzeitigen Kriterien für das EU-Umweltzeichen für diese Produktgruppe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen bewertet und bestätigt.