Erwägungsgrund 6 32021D1845
Die Geltungsdauer sollte ausreichend lang sein, damit der Überarbeitungsprozess endgültig abgeschlossen werden kann und eine verlässliche Perspektive im Hinblick auf die wirtschaftliche Kontinuität für derzeitige und künftige Lizenzinhaber sichergestellt wird, die in der Zwischenzeit die Vorteile des EU-Umweltzeichens für ihre damit gekennzeichneten Produkte weiter nutzen können.