Beschluss (EU) 2021/1845 der Kommission vom 20. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/175 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7427) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2017/175 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32021D1845
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