Erwägungsgrund 1 32021D1855
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juni 2002 unterzeichnet und ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.