Beschluss (EU) 2021/1855 des Rates vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon bis zur Annahme neuer aktualisierter gemeinsamer Dokumente durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
Der Assoziationsrat wird im Wege des schriftlichen Verfahrens einen Beschluss über eine Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten, einschließlich des Pakts, bis zur Festlegung neuer aktualisierter gemeinsamer Dokumente durch den Assoziationsrat fassen.
Erwägungsgrund 5 32021D1855
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