Beschluss (EU) 2021/1855 des Rates vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon bis zur Annahme neuer aktualisierter gemeinsamer Dokumente durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
In einem Briefwechsel haben sich beide Seiten darauf geeinigt, dass die Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, als Referenzdokumente für die Konsolidierung der Partnerschaft bis zur Annahme neuer aktualisierter gemeinsamer Dokumente verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 3 32021D1855
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