Erwägungsgrund 2 32021D1855
Der Assoziationsrat hat die Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon für den Zeitraum 2016-2020, einschließlich des daran angefügten EU-Libanon-Pakts (im Folgenden „Pakt“), durch seinen Beschluss Nr. 1/2016 angenommen.
Der Assoziationsrat hat die Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon für den Zeitraum 2016-2020, einschließlich des daran angefügten EU-Libanon-Pakts (im Folgenden „Pakt“), durch seinen Beschluss Nr. 1/2016 angenommen.