Erwägungsgrund 4 32021D2102BESCHLUSS (EU) 2021/2102 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Es ist angezeigt, das Verfahren festzulegen, das zu dem Standpunkt zu befolgen ist, der von der Union zu Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 27…
Art. 4 32021D1897Die Kommission ist ermächtigt, nach rechtzeitiger Konsultation des Rates oder — je nach Entscheidung des Rates — seiner Vorbereitungsgremien den Standpunkt…
Erwägungsgrund 4 32020D1492BESCHLUSS (EU) 2020/1492 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Verfahrensvorschriften zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die gemeinsamen Verfahrensvorschriften für die Union verbindlich sein werden, ist es angezeigt, den im Namen der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu…
Erwägungsgrund 4 32021D0416BESCHLUSS (EU) 2021/416 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-Schweiz in Bezug auf die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderungen von Kapitel III und der Anhänge I…
Erwägungsgrund 4 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhang II des Abkommens festzulegen.
Erwägungsgrund 4 32018D0311BESCHLUSS (EU) 2018/311 DES RATES vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…