Erwägungsgrund 2 32021D2074
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 wurde die Finanzhilfevereinbarung mit der FRS am 21. Dezember 2017 unterzeichnet. Die Finanzhilfevereinbarung sollte am 21. Dezember 2020 auslaufen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 wurde die Finanzhilfevereinbarung mit der FRS am 21. Dezember 2017 unterzeichnet. Die Finanzhilfevereinbarung sollte am 21. Dezember 2020 auslaufen.