Erwägungsgrund 5 32021D2074
Am 27. September 2021 hat die FRS in Anbetracht der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemiesituation und der damit verbundenen Reisebeschränkungen auf ihre geplanten Tätigkeiten eine erneute Verlängerung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 um weitere 13 Monate bis zum 21. Januar 2023 beantragt.