Erwägungsgrund 4 32021D2074
Der Rat hat am 20. Juli 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1066 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erlassen, mit dem seine Geltungsdauer bis zum 20. Dezember 2021 verlängert wurde.
Der Rat hat am 20. Juli 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1066 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erlassen, mit dem seine Geltungsdauer bis zum 20. Dezember 2021 verlängert wurde.