Erwägungsgrund 3 32021D2074
Am 26. Mai 2020 hat die FRS eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2370 bis zum 20. Dezember 2021 beantragt. Die beantragte Verlängerung war auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, insbesondere auf die Verschiebung einer Reihe von Tätigkeiten gemäß Artikel 1 des genannten Beschlusses sowie auf das Widerstreben der nationalen Behörden in den Zielländern, in Anbetracht des durch die Pandemie hervorgerufenen Klimas der Unsicherheit Gespräche über die Durchführung solcher Tätigkeiten zu führen.