Art. 14 Abs. 1 32021D2084Ausschuss der Metrologiepartnerschaft
Der Ausschuss der Metrologiepartnerschaft verwaltet die Metrologiepartnerschaft in transparenter Art und Weise und stellt gleichzeitig sicher, dass sie in ihrer…
Art. 1 Abs. 3 Buchst. b 32021D2084Beteiligung an der europäischen Metrologiepartnerschaft
es die Zustimmung des Ausschusses der Metrologiepartnerschaft gemäß Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe g erhält und
Art. 2 Abs. 1 32021D2084Ziele der Metrologiepartnerschaft
Die Metrologiepartnerschaft leistet einen Beitrag zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/695, insbesondere von deren Artikel 3.
Art. 4 Abs. 1 Buchst. e 32021D2084Bedingungen für den Finanzbeitrag der Union
Schaffung einer Verwaltungsstruktur für die Metrologiepartnerschaft gemäß den Artikeln 13 bis 16.
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c 32021D2084Lenkungsgruppe
die Metrologiepartnerschaft bei der Festlegung von Prioritäten für ihre künftigen Arbeitsprogramme zu beraten.