Erwägungsgrund 1 32021D2084
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der Union zu leisten, wurde mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ geschaffen, das den politischen und rechtlichen Rahmen für europäische Partnerschaften mit Partnern aus dem privaten oder öffentlichen Sektor oder beiden festlegt. Europäische Partnerschaften sind ein wesentliches Element des politischen Ansatzes von „Horizont Europa“. Sie werden eingerichtet, um die im Rahmen von „Horizont Europa“ angestrebten Verpflichtungen und Prioritäten der Union zu verwirklichen und eine deutliche Wirkung für die Union, ihre Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt zu erzielen; dies kann im Rahmen einer Partnerschaft — durch eine strategische Vision, die von den Partnern geteilt wird und zu der sie sich verpflichten — wirksamer erreicht werden als von der Union allein.