Erwägungsgrund 2 32021D2084
Insbesondere die europäischen Partnerschaften im Rahmen der Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (im Folgenden „Säule II“) des Programms „Horizont Europa“ sollen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der strategischen Ziele spielen, die darin bestehen, die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Verpflichtungen der Union gemäß dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen beschlossenen Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) sowie des Übergangs zu einem grünen und digitalen Europa zu beschleunigen und zugleich zu einer in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht stabilen Erholung beizutragen. Europäischen Partnerschaften kommt bei der Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Herausforderungen, die einen integrierten Ansatz erfordern, eine wesentliche Rolle zu. Sie ermöglichen es, Versäumnissen beim Wandel sowie System- und Marktversagen entgegenzuwirken, indem ein breites Spektrum von Akteuren in allen Wertschöpfungsketten, Forschungs- und Innovationsbereichen und industriellen Ökosystemen zusammengebracht wird, um auf eine gemeinsame Vision hinzuarbeiten und diese in konkrete Fahrpläne und eine koordinierte Durchführung von Maßnahmen zu überführen. Darüber hinaus ermöglichen sie es, Anstrengungen und Ressourcen auf gemeinsame Prioritäten auszurichten, um die komplexen anstehenden Herausforderungen im Interesse der Gesellschaft zu lösen.