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EURAMET, ihre Gremien und ihre Mitarbeiter sowie die Gremien der Metrologiepartnerschaft ergreifen geeignete Maßnahmen, um bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten jegliche Interessenkonflikte zu verhindern, und stellen sicher, dass eine Person, die sich in einem solchen Interessenkonflikt befindet, in der konkreten Angelegenheit, bei der ein Interessenkonflikt festgestellt wurde, weder entscheidet oder berät noch unterstützend tätig wird.
EURAMET erlässt gemäß Artikel 61 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 Vorschriften für die Verhütung, Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in Bezug auf die Mitarbeiter von EURAMET, die Mitglieder und andere Personen, die im Ausschuss der Metrologiepartnerschaft und in den anderen Gremien oder Gruppen von EURAMET und der Metrologiepartnerschaft tätig sind.
EURAMET erstellt einen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Ausschusses der Metrologiepartnerschaft; dabei wird unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften die Veröffentlichung von Erklärungen über berufliche Tätigkeiten, finanzielle Interessen und Interessenkonflikte erwogen.
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