Erwägungsgrund 5 32019R0126
Da die drei trilateralen Agenturen, namentlich die EU-OSHA, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), sich mit Fragen befassen, die den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld, die berufliche Aus- und Weiterbildung und Kompetenzen betreffen, ist eine enge Koordinierung dieser Agenturen erforderlich. Die Tätigkeit der EU-OSHA sollte daher die Tätigkeiten von Eurofound und Cedefop ergänzen, soweit diese ähnliche Interessengebiete abdecken, wobei vorrangig auf gut funktionierende Instrumente, wie zum Beispiel Absichtserklärungen, zurückgegriffen werden sollte. Die EU-OSHA sollte Wege zur Steigerung der Effizienz und Verstärkung der Synergien nutzen und bei ihrer Tätigkeit Überschneidungen mit den Tätigkeiten von Eurofound und Cedefop sowie der Kommission vermeiden. Außerdem sollte die EU-OSHA, falls angezeigt, eine effiziente Kooperation mit den internen Forschungsressourcen der Organe der Union und externen Facheinrichtungen anstreben.