Erwägungsgrund 20 32021D2084
Gemäß Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/695 und den einschlägigen Vorschriften über die Sachverständigengruppen der Kommission sollte die Kommission bei der Auswahl der Mitglieder der Lenkungsgruppe der Metrologiepartnerschaft insbesondere jeder relevanten Meldung von Interessenkonflikten angemessen Rechnung tragen.