Erwägungsgrund 3 32021D2084
Um Prioritäten umzusetzen und die gewünschte Wirkung zu erzielen, sollten europäische Partnerschaften in ganz Europa unter umfassender Beteiligung relevanter Interessenträger aufgebaut werden, darunter Industrie, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen, die auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter auch Stiftungen, die Forschung und Innovation fördern oder in diesem Bereich tätig sind. Europäische Partnerschaften sollten zudem zu den Maßnahmen gehören, mit denen die Zusammenarbeit und die Synergien auf internationaler Ebene zwischen Partnern aus dem privaten und öffentlichen Sektor untereinander und zwischen beiden verstärkt werden, unter anderem durch die Bündelung von Forschungs- und Innovationsprogrammen und grenzüberschreitenden Investitionen in Forschung und Innovation, die den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.