Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten mittels institutioneller Finanzierung durch ihre nationalen Metrologieinstitute und ihre benannten Institute sichergestellt werden. Die vielfältigen zugrunde liegenden Tätigkeiten sollten zur Verwirklichung der Ziele der Metrologiepartnerschaft beitragen und in den jährlichen Arbeitsprogrammen mit Bezug zu den Betriebskosten und Ausgaben dargelegt werden. Die Beiträge sollten unter anderem die Kosten für die Dienstleistungen, die direkt Kalibrierungen liefern, sowie für andere auf das Internationale Einheitensystem rückführbare Dienstleistungen decken. Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten ferner einen Finanzbeitrag zu den Verwaltungskosten der Metrologiepartnerschaft beinhalten.
Der Finanzbeitrag der Union zur Metrologiepartnerschaft sollte an die förmliche Zusage der Teilnehmerstaaten, einen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der…
Die Beiträge der Teilnehmerstaaten umfassen Folgendes:
Bei der Durchführung der Metrologiepartnerschaft ergreifen die Teilnehmerstaaten alle gesetzgeberischen, regulatorischen, verwaltungstechnischen und sonstigen…
Benennung von EURAMET durch die Teilnehmerstaaten oder die von ihnen benannten nationalen Metrologieinstitute als für die Durchführung der…
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die von der Metrologiepartnerschaft finanziert werden, unterliegt der Verordnung (EU) 2021/695. Aufgrund spezifischer…
Die Finanzbeiträge zur Metrologiepartnerschaft sollten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 zentral von EURAMET verwaltet werden. Dies sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.