Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/695 sollte jeder Mitgliedstaat und jedes mit „Horizont Europa“ assoziierte Drittland das Recht haben, an der Metrologiepartnerschaft teilzunehmen. Um die Komplementarität innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und mit anderen Nachbarländern zu gewährleisten, sollten weitere Drittländer an der Metrologiepartnerschaft teilnehmen können, sofern sie eine entsprechende völkerrechtliche Übereinkunft über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit der Union geschlossen haben und die Teilnehmerstaaten zustimmen.
Alle nicht in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Mitgliedstaaten und alle mit „Horizont Europa“ assoziierten Drittländer können sich an der…
Die Tätigkeiten im Rahmen der Metrologiepartnerschaft sollten in Übereinstimmung mit den Zielen und den Forschungs- und Innovationsprioritäten von „Horizont…
die Beteiligung eines nicht mit „Horizont Europa“ assoziierten Drittlands an der Metrologiepartnerschaft zu genehmigen, sofern dieses Drittland die Bedingungen…
EURAMET und die Teilnehmerstaaten sollten auf Anfrage der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates oder des Rechnungshofs alle Informationen…
Die Metrologiepartnerschaft leistet einen Beitrag zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/695, insbesondere von deren Artikel 3.
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die von der Metrologiepartnerschaft finanziert werden, unterliegt der Verordnung (EU) 2021/695. Aufgrund spezifischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.