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Das im Besitz der Kommission befindliche Schriftgut bildet die Grundlage für ihren Betrieb und ihre laufende Arbeit. Es gehört zu den Vermögenswerten der Kommission und dient dem einfacheren Informationsaustausch, als Nachweis für ergriffene Maßnahmen, der Erfüllung der rechtlichen Pflichten der Kommission und der Bewahrung ihres Andenkens. Schriftgut muss daher nach Maßgabe wirksamer Regeln verwaltet werden, die für alle Generaldirektionen und diesen gleichgestellten Dienststellen gelten.
Die Kommission führt Schriftgut, das im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt, empfangen und verwaltet wird. Sämtliches Schriftgut wird unabhängig von seinem Format…
Eine leistungsfähige und ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung und Archivierung hilft der Kommission, ihren Transparenzpflichten nachzukommen, insbesondere indem…
In den Bestimmungen über die Verwaltung von Schriftgut und Archive sind Grundsätze festgelegt, durch die Folgendes sichergestellt werden soll: Erstellung,…
Die Bestimmungen über die Schriftgutverwaltung und Archive sollten in Einklang mit der Pflicht zur Gewährung des Zugangs zu Dokumenten der Kommission gemäß den…
Die Vorschriften und Verfahren der Kommission über die Schriftgutverwaltung und Archive sollten regelmäßig unter Berücksichtigung der Ergebnisse der…
Diese Grundsätze sollen den Lebenszyklus des Schriftguts der Kommission unabhängig von dessen Träger ebenso regeln wie die Bereitstellung, den Austausch, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.