Erwägungsgrund 2 32021D2121Die Kommission führt Schriftgut, das im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt, empfangen und verwaltet wird. Sämtliches Schriftgut wird unabhängig von seinem Format…
Art. 2 Abs. 1 32017D1842BESCHLUSS (EU) 2017/1842 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über die Politik des offenen Datenzugangs des Rates und die Weiterverwendung von Ratsdokumenten
Dieser Beschluss gilt für Dokumente, die sich im Besitz des Rates befinden und von ihm erstellt wurden, sofern diese vom Rat veröffentlicht wurden.
Art. 2 Abs. 1 32011D0833BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (2011/833/EU)
Dieser Beschluss gilt für öffentliche Dokumente, die von der Kommission oder von öffentlichen und privaten Stellen in ihrem Namen erstellt werden und die
Erwägungsgrund 1 32021D2121Das im Besitz der Kommission befindliche Schriftgut bildet die Grundlage für ihren Betrieb und ihre laufende Arbeit. Es gehört zu den Vermögenswerten der…
Erwägungsgrund 4 32021D2121Diese Grundsätze sollen den Lebenszyklus des Schriftguts der Kommission unabhängig von dessen Träger ebenso regeln wie die Bereitstellung, den Austausch, die…