Erwägungsgrund 4 32021D2121
Diese Grundsätze sollen den Lebenszyklus des Schriftguts der Kommission unabhängig von dessen Träger ebenso regeln wie die Bereitstellung, den Austausch, die Weitergabe, die Wiederverwendung und die Verbreitung von Daten, Informationen und Schriftgut nach Maßgabe der politischen Vorgaben, der Governance-Regelungen und der kommissionseigenen Verfahren für die Verwaltung von Daten und Informationen.