Erwägungsgrund 3 32021D2121
In den Bestimmungen über die Verwaltung von Schriftgut und Archive sind Grundsätze festgelegt, durch die Folgendes sichergestellt werden soll: Erstellung, Empfang und ordnungsgemäße Aufbewahrung oder Vernichtung von Schriftgut sowie dessen Sichtung und Übermittlung, Authentizität, Zuverlässigkeit, Unversehrtheit und Lesbarkeit von Schriftgut und begleitender Metadaten im Laufe der Zeit, Identifizierung sämtlichen Schriftguts nebst Extraktion und Zuordnung von Metadaten, damit dieses abgelegt, durchsucht und ohne Weiteres rückverfolgt werden kann, Entwicklung, Wartung und Aktualisierung der Struktur des Schriftgutverwaltungs- und Archivierungssystems der Kommission, ihrer elektronischen Archive und ihrer Archive für analoge Medien.