Erwägungsgrund 4 32021D2161
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.