Erwägungsgrund 3 32021D2161
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen handelt, hat angesichts der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen Verzögerungen bei der Durchführung der Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1788 um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2018/1788 bis zum 17. Oktober 2022 ersucht.