Erwägungsgrund 4 32021D2180
Diese außerordentliche Maßnahme ist erforderlich, um auf den Konjunkturabschwung infolge der COVID-19-Gesundheitskrise zu reagieren und die schwerwiegenden Auswirkungen der Krise auf die Durchführung wichtiger Projekte der Unionsindustrie in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zu mindern.