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In Anerkennung der Bedenken und der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2015/128 gab die Kommission im Rahmen des Kompromisses, der zur politischen Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 führte, eine Erklärung ab, in der sie sich verpflichtete, „die Auswirkungen der Feststellungen zu analysieren und die verfügbaren Optionen zu prüfen. Die Kommission wird diese Prüfung bis Ende 2022 fertigstellen und veröffentlichen. Die Kommission wird gegebenenfalls bis Ende 2023 in Anbetracht der Verpflichtungen der EU gemäß dem Übereinkommen von Aarhus und unter Berücksichtigung der EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen Maßnahmen vorschlagen, um diese Problematik anzugehen“.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 18. Januar 2022 einen Bericht über…
Zur Begründung des Antrags auf eine solche Verschiebung und zum Nachweis ihrer Bereitschaft, unverzüglich auf die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung…
Die Kommission hat den Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung über die Einzelheiten der politischen Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr.…
In Artikel 27 Absatz 6 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Kommission überprüft eingehend die Angemessenheit der in diesem Absatz festgelegten…
Folgender Artikel wird eingefügt: Die Kommission bewertet die Durchführung dieser Richtlinie und legt die Ergebnisse der Bewertung dem Europäischen Parlament…
Die Union sollte erklären, dass sich die Kommission verpflichtet hat, innerhalb der in der Erklärung angekündigten Fristen die Auswirkungen der Feststellungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.