Erwägungsgrund 35 32024R0573
Um automatische Zollkontrollen in Echtzeit auf Sendungsebene sowie einen elektronischen Austausch und die elektronische Speicherung von Informationen über alle die unter diese Verordnung fallenden Sendungen fluorierter Treibhausgase und von Erzeugnisse und Einrichtungen, die den Zollbehörden in den Mitgliedstaaten (im Folgenden „Zollbehörden“) gestellt werden, zu gewährleisten, ist es erforderlich, das F-Gas-Portal mit der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“) zu vernetzen, die mit der Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde.