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Am 17. März 2021 reichte der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung seine Feststellungen in der Sache ACCC/C/2015/128 ein. Der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung kam zu dem Schluss, dass die Union gegen das Übereinkommen von Aarhus verstoßen habe, weil sie es versäumt habe, Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu gewähren, um gegen Beschlüsse der Kommission über Beihilfemaßnahmen vorzugehen.
Am 17. März 2017 reichte der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung bei der Union in der Sache ACCC/C/2008/32 seine Feststellungen zu dem Zugang zu den…
Die Union sollte erklären, dass sich die Kommission verpflichtet hat, innerhalb der in der Erklärung angekündigten Fristen die Auswirkungen der Feststellungen…
Am 17. März 2017 sind bei der Union in der Sache ACCC/C/2008/32 Feststellungen des Ausschusses über den Zugang zu den Gerichten auf Ebene der Union (im…
Am 17. März 2017 gingen bei der Union in der Sache ACCC/C/2008/32 Feststellungen in Bezug auf den Zugang zu den Gerichten auf Ebene der Union (im Folgenden…
Der Rat ersucht die Kommission, bis 30. September 2019 eine Untersuchung darüber vorzulegen, welche Möglichkeiten die Union hat, den Feststellungen des…
Zur Begründung des Antrags auf eine solche Verschiebung und zum Nachweis ihrer Bereitschaft, unverzüglich auf die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.