Beschluss (EU) 2021/2292 des Rates vom 30. April 2021 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union —eines Vorschlags für einen Beschluss des Exekutivorgansüber die Methode zur Aktualisierung aufgrund von Veränderungenbei den Mitgliedern der Union auf der 41. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommensüber weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungund über den Standpunkt, der im Namen der Unionauf dieser Tagung zu vertreten ist
Das Protokoll von 1999 zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, in der am 4. Mai 2012 angenommenen geänderten Fassung (im Folgenden „geändertes Göteborg-Protokoll“) wurde von der Union durch den Beschluss (EU) 2017/1757 des Rates angenommen und trat am 7. Oktober 2019 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D2292
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