Erwägungsgrund 6 32021D2292
Da der Beschluss des Exekutivorgans des Übereinkommens für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Exekutivorgan im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Da der Beschluss des Exekutivorgans des Übereinkommens für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Exekutivorgan im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —