Erwägungsgrund 5 32021D2292
Sobald das Exekutivorgan des Übereinkommens die Methode zur Aktualisierung angenommen hat, sollte die Kommission dem Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, die diese Methode anwendet, im Namen der Union die erforderlichen Aktualisierungen vorlegen, um Veränderungen bei den Mitgliedern der Union seit der Annahme des geänderten Göteborg-Protokolls Rechnung zu tragen. Die Kommission sollte ebenso alle Aktualisierungen vorlegen, die im Falle späterer Veränderungen bei den Mitgliedern der Union erforderlich sind.