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(an die verwendete Aufforderung anzupassen) Sicherheit Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen zur Genehmigung der Finanzierung einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (genauer ausgeführt in einer der Finanzhilfevereinbarung beigefügten Geheimschutzklausel (SAL). Diese Vorschriften (geregelt durch den Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission und/oder nationale Vorschriften) sehen beispielsweise Folgendes vor: — Projekte, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „TRES SECRET UE/EU TOP SECRET“ (oder gleichwertig) betreffen, können NICHT finanziert werden. — Verschlusssachen sind gemäß den geltenden Sicherheitsanweisungen in der Geheimschutzklausel zu kennzeichnen. — Informationen mit den Geheimhaltungsgraden „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ oder höher (und „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“, wenn dies nach den nationalen Vorschriften erforderlich ist) dürfen — nur in Räumlichkeiten erstellt oder zugänglich gemacht werden, die von der zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) gemäß den nationalen Vorschriften sicherheitsüberprüft wurden, — nur in einem von der zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde zugelassenen gesicherten Bereich bearbeitet werden, — nur von Personen mit gültiger Sicherheitsermächtigung (Personnel Security Clearance, PSC) und Personen, die Kenntnis haben müssen, erhalten und bearbeitet werden. · — Bei Ablauf der Finanzhilfevereinbarung müssen die Verschlusssachen entweder zurückgegeben oder gemäß den geltenden Vorschriften weiter geschützt werden. — Für Aufgaben, die EU-Verschlusssachen (EU-VS) umfassen, darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vergabebehörde keine Unterauftragsvergabe erfolgen. Sie dürfen nur an Stellen vergeben werden, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland haben, das ein Geheimschutzabkommen mit der EU (oder eine Verwaltungsvereinbarung mit der Kommission) geschlossen hat. — Die Weitergabe von EU-VS an Dritte unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vergabebehörde. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Tätigkeit vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung eine Sicherheitsüberprüfung der Einrichtungen erfolgen muss. Die Vergabebehörde prüft in jedem Einzelfall die Notwendigkeit von Sicherheitsbescheiden und legt deren Ausstellungstermin während der Vorbereitung der Finanzhilfe fest. Bitte beachten Sie, dass wir in keinem Fall eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen können, bevor mindestens einer der Finanzhilfeempfänger eines Konsortiums über einen Sicherheitsbescheid verfügt. In die Finanzhilfevereinbarung können weitere Sicherheitsempfehlungen in Form von Sicherheitsleistungen aufgenommen werden (z. B. Einrichtung einer Sicherheitsberatungsgruppe, Begrenzung des Detaillierungsgrads, Verwendung gefälschter Szenarien, Ausschluss der Verwendung von Verschlusssachen usw.). Die Finanzhilfeempfänger müssen sicherstellen, dass ihre Projekte keinen nationalen/Drittland-Sicherheitsanforderungen unterliegen, die die Durchführung beeinträchtigen oder die Gewährung der Finanzhilfe in Frage stellen könnten (z. B. technische Beschränkungen, nationale Geheimhaltungsgrade usw.). Etwaige Sicherheitsprobleme sind der Vergabebehörde unverzüglich mitzuteilen. [zusätzliche OPTION für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (PRV): Bei Rahmenpartnerschaften müssen sowohl die Anträge auf Rahmenpartnerschaft als auch die Finanzhilfeanträge einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.]
Grundsätzlich ist für den Zugang zu als „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ eingestuften Verschlusssachen weder in der Vorschlagsphase noch bei der Ausführung der…
Finanzhilfevereinbarungen, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ umfassen, enthalten eine Sicherheitsklausel, mit der die…
(an die verwendete Finanzhilfevereinbarung anzupassen) 13.2 Sicherheit — Verschlusssachen Die Parteien müssen EU-VS oder nationale Verschlusssachen im Einklang…
(an die verwendeten Auftragsbekanntmachungen anzupassen) Für Verträge, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ oder…
(an die verwendeten Verträge anzupassen) ARTIKEL XX SICHERHEITSPFLICHTEN XX.1 EU-Verschlusssachen Werden bei der Erfüllung des Vertrags EU-Verschlusssachen…
GEHEIMSCHUTZKLAUSEL [Muster] Unteranhang A SICHERHEITSANFORDERUNGEN Die Vergabebehörde muss die folgenden Sicherheitsanforderungen in die Geheimschutzklausel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.