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Nach dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 sollen als Verschlusssache eingestufte Finanzhilfevereinbarungen in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Sicherheitsbehörde, der beauftragten Sicherheitsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben in dem Übereinkommen zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden (2011/C 202/05) , vereinbart sicherzustellen, dass alle ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Einrichtungen, die von der Kommission herausgegebene Verschlusssachen erhalten oder erstellen dürfen, einer entsprechenden Sicherheitsprüfung unterzogen wurden und einen angemessenen Schutz gewährleisten können, der demjenigen entspricht, der durch die Sicherheitsvorschriften des Rates der Europäischen Union für den Schutz von EU-Verschlusssachen mit einer entsprechenden Einstufungskennzeichnung gewährt wird.
schützt die Kommission Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444;
Soweit dies aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten erforderlich ist, stellen die nationalen Sicherheitsbehörden oder beauftragten…
Nach dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 sollen als Verschlusssache eingestufte Verträge in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Sicherheitsbehörde, der…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden,…
(an die verwendete Finanzhilfevereinbarung anzupassen) 13.2 Sicherheit — Verschlusssachen Die Parteien müssen EU-VS oder nationale Verschlusssachen im Einklang…
Um den Schutz von Verschlusssachen auf der vorgeschriebenen Sicherheitsstufe zu gewährleisten, sollten bei der Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.