Erwägungsgrund 2 32021D0509
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2016 zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (im Folgenden „EUGS“) festgehalten hat, bildet die EUGS den Rahmen für ein geeintes und verantwortungsvolles außenpolitisches Engagement in Partnerschaft mit anderen mit dem Ziel, die Werte und Interessen der Union in Bezug auf Sicherheit, Demokratie, Wohlstand und eine auf Regeln basierende Weltordnung, einschließlich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, voranzubringen. In diesen Schlussfolgerungen wurde auch dargelegt, dass die politische Vision rasch in konkrete politische Initiativen und Maßnahmen umgesetzt wird, in deren Mittelpunkt die in der EUGS ermittelten fünf Prioritäten für das auswärtige Handeln der Union stehen: Stärkung von Sicherheit und Verteidigung; Investitionen in die Resilienz der Staaten und Gesellschaften in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Union; Entwicklung eines integrierten Ansatzes für Konflikte und Krisen; Förderung und Unterstützung von kooperativen regionalen Ordnungen; Stärkung einer globalen Ordnungspolitik, die auf dem Völkerrecht, einschließlich der Grundsätze der VN-Charta, und der Schlussakte von Helsinki beruht.