Art. 18 32020R2093
Für Großprojekte gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm wird im Zeitraum von 2021 bis 2027 aus dem Gesamthaushaltsplan der Union ein Betrag von höchstens 13202 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zur Verfügung gestellt.
Für das Projekt Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) wird im Zeitraum von 2021 bis 2027 aus dem Gesamthaushaltsplan der Union ein Betrag von höchstens 5000 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zur Verfügung gestellt.